In Zusammenhang mit der Rürup-Rente (Basisrente) für Selbständige sollte man unbedingt auch über mögliche Zusatzversicherungen nachdenken. Hier sind vor allem die Hinterbliebenenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung zu nennen.
Diese Zusatzversicherungen lassen sich in Kombination mit einer Rürup-Rentenversicherung abschließen und werden dann ebenfalls staatlich gefördert. Allerdings nur dann, wenn der Beitrag zur Zusatzversicherung nicht mehr als 49 % des Gesamtbeitrags zur Rürup-Rente für Selbständige ausmacht, darauf sollte man also achten.
Hinterbliebenenversicherung
Die Rürup-Rente für Selbständige ist – im Gegensatz zur Riester-Rente – nicht an den Ehepartner oder die Kinder vererbbar. Daher empfiehlt sich eine Hinterbliebenenversicherung (vor allem für Alleinverdiener). Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Zum einen kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. In diesem Fall wird ein gewisser Zeitraum festgelegt, für den die Rente garantiert wird. Stirbt der Versicherte vor Ablauf dieses Zeitraums, erhalten die Hinterbliebenen bis zum Ende der Garantiezeit die Rente in voller Höhe.
Es kann aber auch vereinbart werden, dass Hinterbliebene im Todesfall einen vorher vereinbarten Prozentsatz der Rürup-Rente erhalten.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Restkapitalverrentung. In diesem Fall dient das zu Beginn der Rentenzeit angesparte Kapital als Grundlage, bereits gezahlte Renten werden abgezogen und das auf diese Weise ermittelte Restkapital wird an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
In Kombination mit der Rürup-Rente für Selbständige lässt sich auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abschließen. Damit sorgt man für sein Alter vor und sichert sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell ab.
Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: So kann zum einen die Hauptversicherung (Rürup-Rente) beitragsfrei gestellt oder eine Berufsunfähigkeitsrente bezahlt werden. Je nach Vertrag sind auch beide Leistungen möglich. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich dabei nach der voraussichtlichen Dauer der Berufsunfähigkeit und ist zudem zeitlich begrenzt. Meist wird sie bis zum 60. bzw. 65. Lebensjahr bezahlt.
Man sollte aber beachten, dass diese Art der Zusatzversicherung die spätere Rentenzahlung mindert. Entscheidet man sich dafür, zusätzlich zur Rürup-Rente für Selbständige eine Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollte man auch die Bedingungen der verschiedenen Anbieter für diese Zusatzversicherungen sorgfältig vergleichen.