Selbständige müssen selbst für ihr Alter vorsorgen, da sie in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist dabei die Möglichkeit für Selbständige in den Genuss einer staatlich geförderten Altersvorsorge zu kommen.
‘Vor der Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 hätten viele Selbständige und Gewerbetreibende keine Chance auf eine staatlich geförderte Altersvorsorge gehabt’, sagt Lars Gatsche von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Aber da im Sinne der Rürup-Rente jeder förderberechtigt ist, der einkommenssteuerpflichtig ist, können jetzt auch Selbständige von der staatlichen Förderung profitieren.
Rürup-Rente für Selbständige: Möglichkeit der Steueroptimierung
Die staatliche Förderung findet in Form von Steuervorteilen statt. So können Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht und auf diese Weise das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden.
Dabei können Alleinstehende Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 20.000,- € jährlich und Ehepaare bis zu 40.000,- € jährlich (Stand 2012) bei der Steuer ansetzen. Allerdings sind diese Beträge bisher noch nicht zu 100 % steuerlich absetzbar.
Seit der Einführung der Rürup- oder Basisrente 2005 wird die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien Schritt für Schritt angehoben, jährlich um 2 %. 2012 können bereits 74 % der eingezahlten Beiträge steuerlich angesetzt werden, im Jahr 2025 werden dann 100 % angerechnet werden können.
| Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| steuerlich ansetzbarer Anteil | 74% | 76% | 78% | 80% | usw. jährlich 2% | 100% |
Rente für Selbständige: Besteuerung in der Auszahlungsphase
Allerdings muss die Rürup-Rente dann auch in der Auszahlungsphase versteuert werden, wobei hier das gleiche System wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet wird.
2005 mussten 50 % der Leistungen versteuert werden, seitdem steigt dieser Prozentsatz bis zum Jahr 2020 für jeden Rentnerjahrgang um 2 %, danach um 1 % an. Im Jahr 2040 werden also sowohl die gesetzliche als auch die Rürup-Rente zu 100 % steuerpflichtig sein.
Trotzdem kann sich die Rürup-Rente lohnen, da die Steuervorteile in der Ansparphase sehr hoch sind. Vor allem für Selbständige mit hohen steuerlichen Belastungen stellt die staatlich geförderte Rürup-Rente eine attraktive Möglichkeit dar, Steuern zu sparen und gleichzeitig eine private Altersvorsorge aufzubauen.